Häufig gestellte Fragen


Was ist ein EU-Reimport?

Wenn Neufahrzeuge, die in Deutschland produziert, zum Verkauf ins EU-Ausland überführt und schließlich wieder von einem Käufer zurück nach Deutschland gebracht wurden, dann spricht man von einem EU-Reimport.
Mit diesem Vorgang haben Sie bei einem Kauf bei uns allerdings nichts zu tun. Sie kaufen bei einem deutschen Händler (uns) ein EU-Neufahrzeug und bekommen eine deutsche Rechnung. Um den Reimport kümmern wir uns.


Haben EU-Neufahrzeuge eine schlechtere Qualität oder unterscheiden sich in der Ausstattung?

Nein. Alle EU-Neufahrzeuge müssen einheitliche Prüfungen (z.B. Crashtests) durchlaufen und werden, oftmals im selben Produktionswerk, nach denselben Qualitätsstandards gebaut. Das erklärt auch, warum alle Fahrzeuge mit einer europaweiten Herstellergarantie ausgestattet sind.


Habe ich bei einem EU-Reimport Garantieansprüche?

Ja! Sie erhalten als Kunde die europaweite Herstellergarantie. Sie haben für Ihren EU-Neuwagen dieselben Serviceansprüche wie bei einem deutschen Neuwagen. Beachten Sie aber, dass die Garantie ab dem Zeitpunkt gilt, an dem das Fahrzeug erstmals von dem ausländischen Händler zugelassen oder dem Importeur übergeben wurde. Darum lassen wir Ihr Neufahrzeug so lange wie möglich bei dem ausländischen Händler stehen bzw. fahren sogar mit Ihnen zur Abholung direkt nach Luxemburg bzw. Belgien. So läuft Ihre EU-Herstellergarantie für Sie  ab dem Moment der Fahrzeugübergabe bzw. ab dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges. Je nachdem was zuerst eintritt.


Wo werden die Fahrzeuge gebaut?

Die Nutzfahrzeuge der VW AG werden entweder in Deutschland, hier Hannover, oder in Polen, in der Regel dann in Poznan-Antoninek oder  Września (auf Deutsch Wreschen) hergestellt. Der VW T6.1 wird sowohl in Hannover als auch in Poznan hergestellt. Entscheidend für die Werks-Einplanung Ist die Kundenbestellung. So wird der Multivan und der California ausschließlich in Hannover hergestellt, die Baureihen T6.1 Kastenwagen, Kombi, u. Caravelle werden je nach Ausstattung sowohl in Hannover als auch in Poznan hergestellt. Die VW T6.1 Pritsche, und das Fahrgestell in Polen, Der Crafter wird in Poznan oder Wreschen gebaut. Es spielt keine Rolle wer das Fahrzeug wo bestellt. Maßgeblich für den Herstellungsort  ist das Fahrzeug selbst und die gewünschte Variante.


Wie entstehen die hohen Preisnachlässe?

Hier gibt es unterschiedliche Gründe. Zum einen verhandeln wir Rabatte mit den ausländischen Händlern als Großabnehmer, von denen Sie direkt profitieren. Ein weiterer Grund sind die unterschiedlichen Besteuerungen der verschiedenen EU-Länder. Da wir nicht die ausländische Steuer sondern nur die 19% MwSt  aus Deutschland bezahlen müssen, kommen oftmals Steuervorteile zustande. Außerdem richtet der Automobilhersteller seine Preispolitik an der Kaufkraft und der Produktnachfrage des jeweiligen Landes aus. Daher fallen die regulären Preise oftmals sehr unterschiedlich aus. Wichtig für die Bepreisung der Fahrzeuge ist auch das jeweilige Image der Marke im EU-Ausland. Auch die geringeren Vertriebskosten der VW Organisation im Ausland tragen zum Teil bei, die Preise dort zu senken.


Muss ich mit weiteren Kosten rechnen?

Unsere Angebote umfassen stets alle Kosten, die erbracht werden müssen, um ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland zu importieren – hiermit haben Sie allerdings nichts zu tun. Sie kaufen Ihr Fahrzeug bei einem deutschen Händler (uns) und bekommen lediglich eine deutsche Endrechnung. Den Reimport und alle hiermit verbundenen Leistungen übernehmen wir.


Welche Zahlungsoptionen habe ich?

Option 1: Verrechnungsscheck
Auf uns ausgestellt und von Ihrer Bank schriftlich bestätigt




Option 2: Vorabüberweisung eines Teilbetrages 
(nachdem Sie die Zulassungspapiere erhalten haben).
Der Rest wird in Bar gezahlt, wobei der Baranteil nicht höher als 5.000 Euro betragen darf.



Option 3: Vorabüberweisung der Gesamtsumme
nachdem Sie die Zulassungspapiere erhalten haben.



Option 4: Echtzeitüberweisung
Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Bank. Die Zahlung erfolgt zeitgleich mit der Übernahme des Neuwagens.


Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung des gesamten Betrags nicht möglich ist. Bei Anlieferung des Fahrzeuges durch uns muss es vorab vollständig bezahlt sein. Das Fahrzeug muss spätestens bei Abholung vollständig bezahlt sein.


Muss ich eine Anzahlung nach der Bestellung leisten?

Nein, Sie bekommen eine Gesamtrechnung sobald das Auto zu unserem Vertragspartner geliefert wurde. Diese ist zu begleichen bevor Sie Ihr Fahrzeug mitnehmen.


Wie lang sind die Lieferzeiten?

Die Lieferzeiten unterscheiden sich je nach Modell teilweise stark. Wir versuchen die Lieferzeiten in den Angeboten auf unserer Website und auf der Rütz GmbH in Konz (mobile.de) so genau wie möglich anzugeben.


Wie läuft die Zulassung eines EU-Neufahrzeugs ab? Kann es zu Problemen kommen?

Sie haben Ihr Neufahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft und somit keinen Reimport getätigt. Dies wurde unsererseits erledigt und ist für die Zulassung des Fahrzeugs daher nicht mehr relevant. Das Fahrzeug wird von der „der Rütz GmbH“ verkauft und berechnet. Die deutsche MwSt. wird bei der Erstellung der deutschen Zulassungspapiere angemeldet und mit unserer Umsatzsteuererklärung monatlich abgeführt. Die deutsche MwSt. wird ordnungsgemäß auf der Rechnung ausgewiesen. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung über den vollständigen Kaufbetrag.

Um die Zulassung Ihres Fahrzeuges möglichst unkompliziert zu halten, legen Sie einfach die Zulassungsbescheinigung II und die EG Übereinstimmungsescheinigung vor. Unsere Rechnung reichen Sie nach, falls danach gefragt wird.

Leider kommt es hin und wieder zu Problemen bei der Zulassung der Fahrzeuge. Manche Zulassungsstellen (hauptsächlich in Hessen, in Teilen von Bayern und Baden-Württemberg und evtl. auch bei einzelnen Stellen in Ostdeutschland) wünschen eine Vorführung des Fahrzeuges oder eine sogenannte FIN-Bestätigung eines Technischen Überwachungsvereines. Dabei wird die 17-stellige Fahrgestellnummer verglichen und dokumentiert. Diese Dienstleistung können wir oft nicht erbringen, da Ihr Fahrzeug bis zur Übergabe u.a. wegen der Garantie beim Markenhändler (VW steht).

Falls Ihre Zulassungsstelle die Vorführung Ihres Wagens unbedingt verlangt, holen Sie bitte den Wagen mittels Kurzzeitzulassung ab. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Versicherung, damit diese die Kurzzulassung (evtl. direkt 2 Deckungskarten mitbringen) mitversichert, auch mit Vollkasko.


Kann ich mein Auto über Sie finanzieren?

Ganz gleich, ob Sie sich für einen Neu- oder einen neuwertigen Gebrauchtwagen entscheiden, ob Sie das Fahrzeug gewerblich oder privat nutzen – bei uns finden Sie die passende Finanzierung.
Unsere Standardfinanzierung bietet Ihnen gleichbleibende Raten über einen Zeitraum von 18 bis 96 oder sogar 150 Monaten bei Wohnmobilen. 
Unsere Schlussratenfinanzierung überzeugt inzwischen viele der privaten Kunden:
niedrige monatliche Raten während der Laufzeit, kombiniert mit einer höheren Rate am Schluss.


Kann ich mein Auto auch über Sie leasen?

Unser und Ihr Bank-Partner bei Finanzierung und bei Leasing ist die Consors Finanz München. Sprechen Sie uns an! Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.


Kann ich die Garantie verlängern?

Sie können zusätzlich zu der bereits vorhanden Werksgarantie auch eine Garantieverlängerung erhalten. Es gibt zum Beispiel die Garantieverlängerungen ab Werk, aber auch Garantieverlängerung wie zum Beispiel die "LifeTime" der Allianzgruppe. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fahrzeuge mit einer Anschlussgarantie versehen werden können. Am besten fragen Sie uns danach. Ein Beispiel einer Anschlussgarantie können Sie sich hier einmal ansehen. Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte bei uns.